Der Begriff Mediation im Allgemeinen Mediation ist Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines allparteilichen Dritten (Mediator), der die Ver-handlung nach einem struktur-ierten Ablauf leitet. Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen. Die Frei-willigkeit der Parteien ist Voraussetzung einer Mediation. Oft ist die Mediation in betrieblichen oder famil-iären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach einer juristischen Aus-einandersetzung häufig völlig zerstritten und das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört oder ganz zerstört. Die Kontaktaufnahme mit mir ist der erste Schritt für eine Lösung. |